Wegen Alter zum Tode verurteilt

26.09.2014

Stellen Sie sich folgende Situation vor: eine Behörde kommt in Ihr Haus, holt mit Gewalt Ihren Hund oder Ihre Katze ab und tötet sie/ihn noch am selben Tag. Begründung: das Tier sei zu alt, also - leide es, die Tötung diene seinem Wohl. 

Ein echter Thriller, den man sonst nur im Kino sehen könnte, spielt sich in Berlin Prenzlauer Berg ab. Hauptfiguren sind Frau Elena Kasianova, Mitte 40, Mutter von 2 Kindern, und ihr Hund Borches, aus Moskau stammend.  Vor fast 17 Jahren fand ihn Elena als kleinen Welpen unter einer Bank mitten in einer belebten Moskauer Straße. Er lag im Sterben. Elena nahm ihn zu sich und päppelte ihn auf.  Ein Jahr später kam Borches  mit seiner neuen Familie nach Deutschland, wo er ein glückliches und sehr langes Hundeleben lebte. 17 Hundejahre wären ins Menschenalter umgerechnet vielleicht 100 oder 120. Ein richtiger Greis! Wie jeder Greis, ist er sehr mager, er kann nicht mehr gut sehen und hören und er läuft nur sehr langsam. Manchmal braucht er Hilfe, um auf die Beine zu kommen, und da hat er wieder Glück: Elena hilft ihm bei jeder Schwierigkeit. Will er nach draußen, trägt sie ihn die Treppe runter und dann hoch. Sie serviert ihm Essen in kleinen, bequem geformten Häppchen.  Ein traumhafter Lebensabend also. Irgendwann sollte er „im eigenen Bett“ bzw. in den Armen seines Frauchens ruhig sterben...

... doch der Tod klopfte ungeduldig an die Tür, genauer gesagt, er klingelte an die Tür, und noch genauer: es waren Mr. & Ms. Tod. -  Zwei Beamte aus dem Veterinäramt Pankow, ein Mann und eine Frau,  kamen zu einem vereinbarten Termin, um einer anonymen Anzeige nachzugehen. Jemand, womöglich ein Nachbar, hat sich beschwert, ein Hund hier wäre zu alt, er könne nicht normal laufen, was nicht in Ordnung sei. Die Beamten, beide Amtstierärzte, beugten sich über Borches, betasteten ihn kurz, schauten ins Maul und forderten ihn auf, sich zu erheben. 

Elena erklärte, dass der Hund 17 ist,. dass er gerade nach einem langen Spaziergang und reichlichem Essen müde ist und jetzt nur mit Hilfe auf die Beine kommen kann. Doch das interessierte die Beamten schon gar nicht: der Hund sei mager, hätte schlechte Zähne und könne nicht alleine laufen,  also leide er, fiel das Urteil. Daher müsse er sofort durch zwangsweise Einschläferung vom Leiden erlöst werden. 
„Wie einschläfern? Mein Hund leidet nicht!“, Elena versuchte das Todesurteil auszureden: „Er läuft jeden Tag zwei Stunden draußen. Es gibt Zeugen! Er frisst auch gern und er bekommt Medikamente von seiner Tierärztin, er hat keine Schmerzen!“  
Doch das machte auf die Beamten keinen Eindruck. „Sie sind selbstsüchtig! Das ist Tierquälerei!“, warfen sie Elena vor. „Wir nehmen ihn sofort mit und schläfern ihn gleich ein“.
Elena brach in Tränen aus: „Verfügen Sie denn über Leben und Tod?!“ 
„Ja, wir verfügen über Leben und Tod“, sagte der Amtstierarzt nicht ohne Stolz.
Dann sprach Elena zum Hund: „Borches, diese Menschen wollen dich töten. Wenn du leben willst, steh jetzt bitte auf!“  Obwohl Borches fast taub ist, schien er den Ernst der Lage wahrzunehmen.  Er strengte sich an, kam fast auf die Beine, dann versuchte er es noch mal und noch mal, und irgendwann stand er auf und kam selbständig in den Flur. „Sehen Sie?“, jubelte Elena durch Tränen hindurch,  „Er kann selbst aufstehen und laufen!“ -  „Das haben wir nicht gesehen“,  war die Antwort. 
Elena wusste nicht mehr weiter. Trotzdem versuchte sie zu erklären,  dass Borches einfach nur alt ist, dass er sich trotz Altersschwäche sehr wohl bei ihr fühlt, dass sie ihn auch sehr gut versteht und sofort sieht, ob und wann er Schmerzen hat oder sonst wie leidet. Erst nach ihrem Argument, der Hund ertrage den Transport schlecht und könne im Auto erbrechen,  haben die Beamten gnädig erlaubt, die Einschläferung  nicht sofort, sondern binnen 20 Stunden auszuführen. Sie sprachen eine offizielle mündliche Anordnung aus, Borches bis morgen 12 Uhr bei einem beliebigen Tierarzt einschläfern zu lassen und ihnen das unverzüglich zu melden. „Was, wenn ich keinen Termin bis morgen 12 Uhr kriege?“, fragte Elena.  „Sie sind unkooperativ!“, wurde ihr darauf vorgeworfen, „Wir nehmen den Hund dann doch gleich mit!“ Und schon gingen die Beamten auf Borches zu. In Panik tat dann Elena intuitiv das richtige. Sie rief einen Zeugen an und schrie in den Hörer: „Juri, hier sind die Beamten, sie wollen Borches wegnehmen, sie sagen, ich wäre unkooperativ, doch ich wiederhole jetzt noch mal, damit du es auch hörst: ich bin bereit, Borches morgen bis 12 Uhr zum Tierarzt zu bringen!“.  Die Beamten hielten an. Der Mann wiederholte seine Anordnung, Borches morgen bis 12 einzuschläfern, sonst komme er, nehme den Hund mit polizeilicher Gewalt weg und schläfere ihn auf Kosten der Tierhalterin ein. Ende der Nachricht. Die Beamten verschwanden.
Nun weinte Elena Freudentränen, da die plötzlich so nahe Todesgefahr erst mal vorüber war, aber zugleich weinte sie aus Angst und Niedergeschlagenheit, aus dem Gefühl, gedemütigt, erniedrigt und genötigt zu werden. Gerade noch war alles perfekt: Borches war ausgeführt und gefüttert, der kleine Sohn Sascha sollte aus dem Kindergarten abgeholt werden, doch plötzlich kamen 2 fremde Leute ins Haus und befahlen ihr, jemanden, der seit 17 Jahren ihr liebes Familienmitglied ist, töten zu lassen, und wenn sie sich weigert, kommen sie und töten ihn selbst.


Tag der Tötung

Freitag. Morgens früh geht erst mal der Anruf an den Vorgesetzten der gestrigen Besucher. Martin Lipke, Elenas Lebensgefährte, erzählt ihm, wie alles gestern war, wie sich die Beamten verhielten und wie es dem Hund wirklich geht. Doch der Chef, Herr Dr. Zengerling meint, er könne sich auf seine Kollegen völlig verlassen und hätte außerdem das von ihnen aufgenommene Video gesehen (Elena wusste gar nicht, dass sie filmten), wo Borches nicht selbst aufstehen konnte. Damit wäre für ihn die Sache geklärt. „Der Hund ist längst überfällig“, sagt der Chef, „ihr müsst euch von ihm verabschieden!“

Letzte Hoffnung: Tierärztin von Borches. Elena will, dass sie ihn nicht gleich einschläfert, sondern untersucht und ein Gutachten erstellt. Sollte der Hund nach ihrer Meinung nicht „erheblich leiden“, wird das Veterinäramt Pankow vielleicht nicht auf Einschläferung bestehen.

Doch die Tierärztin hat eine dringende OP und kann bis 12 Uhr nicht kommen.  Der Amtstierarzt will nicht warten. Wieder droht er per Telefon, Borches gleich nach 12 Uhr abzuholen.
Es wird verhandelt. Der Beamte ist einverstanden die Tötung zu verschieben, nur nachdem er selbst die Haustierärztin anruft und ihr persönlich befiehlt, den Hund ohne Untersuchung zu euthanasieren. Elena werden zwei Optionen geboten:  Die Tötung findet heute um 15 Uhr oder morgen um 12 Uhr statt. Sie wählt Option 2, um Zeit zu gewinnen.
Es ist Freitag nachmittags. Anwälte, Tierschutzvereine haben Feierabend, keiner kann helfen. Heute ist also der letzte Tag von Borches. Morgen um 12 Uhr stirbt er. Zum letzten Man ruft Elena seine Tierärztin an, welche das Todesurteil vollstrecken soll, und da kommt eine gute Nachricht:  sie hätte gerade von einem bekannten Amtstierarzt erfahren, sie müsse nicht einer mündlichen Anordnung zur Einschläferung  folgen, also komme sie morgen und mache erst mal eine normale Untersuchung und würde dann eine Entscheidung treffen. Eine Erleichterung für die Familie und Hoffnung für Borches.

Der Samstag kommt. Familienangehörige und Freunde versammeln sich, um vom Borches womöglich Abschied zu nehmen. Tierärztin Frau Dr. Molkentin nimmt sich Zeit. Die Untersuchung dauert eine ganze Stunde. Dann gibt sie das Urteil: Borches bedarf keiner Einschläferung. Er könne selbst aufstehen und laufen, er liege ruhig und entspannt und leide unter keinen erheblichen Schmerzen. Er befinde sich einfach in der letzten Lebensphase, Elena erfülle alle Anforderungen, um ihn bei seinem natürlichen Sterbeprozess zu begleiten.
Das Gutachten geht am selben Tag an das Veterinäramt Pankow.


Der Tod kommt zweimal

Am Montag – keine Reaktion von der Behörde. Ist vielleicht das Unmögliche passiert? Haben die Beamten Rücksicht auf die Meinung der Tierärztin genommen?

Von wegen. Am Dienstag früh klingelt es. Vom Balkon sieht Elena einen Tierfangwagen. Schritte im Treppenhaus. Nachdrückliches Klingeln, dann hämmern die Fäuste an der Tür, so dass die Wände in der Wohnung erzittern. Borches schläft ruhig nebenan, Elena sitzt leise und versucht kein Geräusch von sich zu geben. Sie erinnert sich an Kriegsfilme: in der Sowjetunion , wo sie aufgewachsen ist, gab es sehr viele davon; da gab es immer Szenen, wie jemand einen verwundeten Soldaten von Feinden im Keller oder im Schrank versteckt, Feinde kommen, gegen die Tür trommeln usw. Konnte sie damals glauben, dass sie selbst etwas ähnliches im 21. Jahrhundert in Deutschland, in Berlin Prenzlauer Berg auf solche bizarre Weise erlebt? 
Die Beamten gehen weg. Doch Elena ist klar, dass sie wieder kommen.

Und sie kommen wieder. Der Reporter vom Tagesspiegel Jens Mühling ist eigeladen. Er ist in der Wohnung, während die Beamten wieder nachdrücklich klingeln. Borches will inzwischen dringend pinkeln, aber er soll sich gedulden. Das Klingeln hört nicht auf. Wie in einem grotesken Agententhriller soll dann Herr Mühling draußen Wache halten, ob nicht ein Polizei-  oder Tierfangwagen wieder kommt, während Borches mit Elena im verborgenem Hof pinkeln geht.

Jens half auch, einen Anwalt zu finden, der gerade Zeit für den Fall hatte. Widerspruch wurde sofort eingelegt, ein Eilverfahren beim Amtsgericht beantragt. Die  Zwangseinziehung des Hundes wurde vorläufig gestoppt, doch die Sache war damit nicht erledigt...

Was jetzt?

Rechtlich darf der Amtstierarzt allein entscheiden, was mit dem Tier geschieht – allerdings nur dann, wenn es vom Halter vernachlässigt wird. Und da kommt die bizarre Fortsetzung der Geschichte:
Elena wird vorgeworfen, sie habe die altersbedingten „Leiden“ ihres Hundes zu verantworten, da sie ihn nicht rechtzeitig eingeschläfert hätte, also vernachlässige sie ihn. Demnach wird nun angeordnet, den Hund unverzüglich einem anderen Amtstierarzt, den die Behörde selbst ausgesucht hat, vorzustellen, und falls er anordnet, einzuschläfern. Das Gericht gibt dieser Anordnung Recht.

Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Und jetzt gibt es 2 Varianten, wie die Geschichte ausgeht:

Variante 1:  Die Beschwerde wird abgelehnt. Borches wird wahrscheinlich getötet. Ein Präzedenzfall wird geschaffen, welcher praktisch das Jagdsaison auf alte und kranke Tiere in ganz Deutschland  eröffnet. Denn die beschriebene Vorgehensweise des Veterinäramtes, „längst überfällige Tiere“ aus den Familien zu reißen und zwangsweise „vom Leiden zu erlösen“, ist durch den aktuellen Gerichtsbeschluss  legitimiert worden.

Variante 2:  Das Gericht höherer Instanz kann den aktuellen Beschluss aufheben. Borches stirbt dann vielleicht im eigenen Zuhause. Und ein Präzedenzfall wird geschaffen, der die Vorgehensweise des Veterinäramtes Pankow rechtlich verurteilt und den Tierhaltern damit in Zukunft das Recht gewährt, ihre alten oder behinderten Tiere nicht von den Behörden verstecken zu müssen, sondern Ihr Schicksal selbst bestimmen bzw. mitbestimmten zu dürfen.

 

Weitere Neuigkeiten und Informationen:

Videoaufnahmen von Borches vom 16.10.14

Gegendarstellung der Behörde

Borches ist von uns gegangen

Der Prozess wurde verloren

Das Vet.Amt bricht in die Wohnung ein

Lesen Sie auch "Leidet das Tier?"   Lesen Sie "Lizenz zum Töten"

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Es ging wie im Thriller...

Hauptfigur: Borches, 17 Jahre alt. Zwei Beamte kommen ins Haus und beschließen sofortige Einziehung und zwangsweise Einschläferung des Hundes...

Elena Kasiyanova, Mitte 40, Mutter von 2 Kindern. Sie fand Borches als kleinen Welpen unter einer Bank mitten in einer belebten Moskauer Straße. Er lag im Sterben. Mit viel Liebe und Können brachte sie ihn auf die Beine. 17 Jahre später kümmert sie sich einmal mehr um den alten Borches mit vollem Einsatz.  

 

„Sehen Sie? Er kann selbst aufstehen und laufen!“ 
„Das haben wir nicht gesehen“,  war die Antwort. 

Dr. Zengerling, Amtstierarzt:  "Der Hund ist längst überfällig"

Dr. Basikow, Experte in Sachen Tierschmerz und –Leid  

beschreibt folgende Anzeichen für Leiden eines Hundes:  

totale Fressunlust, Durchfall und Erbrechen, Anfälle und Krämpfe, Schmerzen, Behinderung bei der Atmung, sich verstecken, totale  Bewegungsunlust, kein Interesse mehr an der Umgebung. Nur falls viele dieser Symptome über mehrere Tage zusammen auftreten, käme die Einschläferung in Frage, so Basikow. Dies sei „nicht durch eine Visite in der Wohnung und nicht durch die Inaugenscheinnahme oder durch Betasten von amtlichen Personen ersetzbar. Das Tier muss in seiner Umgebung über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, um eine Entscheidung vorzubereiten “ 

Mehr dazu lesen hier.

gutachten

 

 

Wie in einem grotesken Agententhriller sollte Herr Mühling draußen Wache halten, ob nicht ein Polizei-  oder Tierfangwagen wieder kommt, während Borches mit Elena im verborgenen Hof Gassi ging.

Umfrage

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