Neuigkeiten

10.10.2014 15:40

Unserem Borches geht es gut, natürlich entsprechend seinem Alterungsfortschreiten: Er schläft jetzt sehr viel und tief, wir gehen 4-5 Mal spazieren in unserem Hinterhof. Borches isst gern und trinkt gut und er mag es, wenn man ihn berührt und Hände auf seinem Bauch und Kopf hält.

Herzlichen Gruß an alle von mir und Borches

Elena

09.10.2014 17:39

Am 04.09.2014 hat unser Anwalt einen Eilantrag auf Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Am 11.09.2014 äußerte sich das Gericht folgendermaßen:  die Forderung, Borches einschläfern zu lassen, sei rechtswidrig.

Um den Prozessverlust zu vermeiden, änderte das Veterinäramt am 15.09.2014 seine Anordnung. Jetzt hieß es: den Hund unverzüglich dem Amtstierarzt in einem Berliner Tierheim vorzustellen und wenn er das für nötig findet, Borches einschläfern zu lassen.

Ich habe mich folgendermaßen dazu geäußert: 
1) es wurde schon ein Gutachten von Borches´ Tierärztin auf meine Kosten durchgeführt;
2) nach der Meinung von Dr. Basikow, Sachverständiger im Sachgebiet Schmerzen und Leiden von Tieren, kann das Gutachten zur Feststellung, ob ein Tier leidet, nur in der gewohnten Umgebung des Tieres stattfinden und nur unter mehrstündiger Beobachtung. Aber auf gar keinen Fall nach einem stressigen Transport, in einer fremden Umgebung, binnen 10 Minuten, von einem nicht sachkundigen fremden Tierarzt;
3) es bedarf keiner weiteren Untersuchungen, da Borches kontinuierlich tierärztlich begleitet und von mir bestens versorgt wird.

Am 18.09.2014 beschloss das Verwaltungsgericht Berlin, uns kein Recht zu geben. Meine Stellungnahme und dass ich schon einmal ein Gutachten von Frau Molkentin-Hofmann auf meine Kosten durchführen lassen musste, wurde vom Gericht nicht berücksichtigt.

Am 22.09.2014 wurde eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Bis zum 20.10.2014 haben wir Zeit, die Begründung für die Beschwerde nachzureichen. Während des Prozesses in erster Instanz wurde die Vorgehensweise des Veterinäramtes (ursprüngliche mündliche Anordnung, Borches ohne weitere Untersuchungen einzuschläfern, und die vermeintlichen fahrlässigen Handlungen der  Amtstierärzte) noch gar nicht mit berücksichtigt. Genau darum geht es aber. Ich habe meinem Anwalt alle möglichen Beweise dafür zugeschickt (Zeugenaussagen, Lügenauflistungen in der Anordnung des Veterinäramts Pankow und anderes)

Das Veterinäramt hat sich bis jetzt noch nicht weiter gemeldet. Ich vermute, das verdanken wir Euren vielen Protesten und der großen öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Behörde hat wahrscheinlich Angst bekommen, weitere Fehler zu begehen.

Das ist der heutige Stand der Dinge.

Vielen Dank an euch alle für eure Unterstützung und Anteilnahme!

Elena Kasiyanova

01.10.2014 21:41

Abhängig vom bevorstehenden Urteil des Gerichts werden die Behörden entweder auch in Zukunft alte bzw. kranke Tiere nach eigenem Ermessen aus den Familien reißen und zwangsweise einschläfern dürfen, oder den Tierhaltern wird ein Mitbestimmungsrecht zugestanden.

Sie können den Prozess fachlich (als Anwalt oder Gutachter) oder finanziell unterstützen. Die Prozess- und Gutachterkosten sind überfordernd hoch für eine Familie, aber durchaus tragbar, wenn sich viele gleichgesinnte Menschen daran beteiligen..  

Sollte der gesammelte Betrag die Prozesskosten übersteigen, möchten wir mit dem Geld in ein Informationsportal zu Themen "Alte Tiere / Rechtsunterstützung für Tierhalter/ Einschläfern oder nicht" begründen und finanzieren. Darüber berichten wir unbedingt.

Spenden Sie bitte einen beliebigen, wenn auch kleinen Betrag per Banküberweisung oder über PayPal. Danke!

Bankdaten:
Empfänger: Elena Kasianova,
Konto: 100720960,
BLZ: 26050001 (Sparkasse Göttingen)
!! bitte mit folgendem Verwendungszweck:  Spende Prozess Borches

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 

 

 

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